Private und gewerbliche Vermietung

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Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft plant die Einführung eines zentralen, digitalen Beherbergungsregisters, in dem alle Unterkünfte in Österreich erfasst werden. Dieses Register bildet die Grundlage für ein digitales Gästeblatt und Gästeregister.

Ziel dieser Maßnahme ist es, faire und transparente Rahmenbedingungen für alle Anbieter:innen zu schaffen. Die neue EU-weite Regelung betrifft insbesondere die Vermietung von Ferienwohnungen und Zimmern über Plattformen wie Airbnb, Booking.com & Co.

Was bedeutet das für mich als Vermieter:in?

  • Jede Unterkunft – auch einzelne vermietete Räume über Online-Plattformen – muss künftig bei der zuständigen Behörde registriert werden.
  • Registrierungsnummer: Ab Mai 2026 wird eine sogenannte Registernummer verpflichtend, die in allen Online-Inseraten angegeben werden muss.
  • Rechtzeitig handeln: Wer sich frühzeitig informiert und registriert, vermeidet Unklarheiten und potenzielle Bußgelder.

Potenzielle Bußgelder können beispielsweise entstehen, wenn die Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Vermietung nicht beachtet wird – ein Aspekt, der unbedingt berücksichtigt werden muss. Die Bezirkshauptmannschaft führt auch schon zum jetzigen Zeitpunkt stichprobenartige Kontrollen durch, unabhängig von der Betriebsregisternummer. 

Ab Mai 2026

wird die Registernummer verpflichtend.

Wie kann ich aktiv werden?

Die Wirtschaftskammer Vorarlberg bietet hilfreiche Infos, um zu prüfen, ob deine Unterkunft privat vermietet werden kann oder du ein Gewerbe dafür benötigst:

  • Entscheidungsbaum: Ein praktisches Tool, um schnell zu erkennen, ob es sich bei deiner Unterkunft um Privatzimmervermietung oder um ein gewerbliches Angebot handelt.
  • Überblick der Vermietungsarten: Klare Darstellung der verschiedenen touristischen Vermietungsarten inklusive rechtlicher Einordnung.
  • Detaillierte Informationen & Broschüre: Hier findest du weiterführende Informationen sowie die Broschüre der Wirtschaftskammer zum Download.

Demnächst verfügbar: In Kürze werden zudem Informationsveranstaltungen angeboten, bei denen alle Fragen zur neuen Regelung geklärt werden können.

 

Downloads

Für weitere Informationen:

Kontakt Fachgruppe Hotellerie
Wirtschaftskammer Vorarlberg
Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
Telefon: +43 5522 305 92
Mail: tourismus@wkv.at
Website: Tourismus und Freizeitwirtschaft - Vorarlberg - WKO