Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft plant die Einführung eines zentralen, digitalen Beherbergungsregisters, in dem alle Unterkünfte in Österreich erfasst werden. Dieses Register bildet die Grundlage für ein digitales Gästeblatt und Gästeregister.
Ziel dieser Maßnahme ist es, faire und transparente Rahmenbedingungen für alle Anbieter:innen zu schaffen. Die neue EU-weite Regelung betrifft insbesondere die Vermietung von Ferienwohnungen und Zimmern über Plattformen wie Airbnb, Booking.com & Co.