FAQ
In unseren FAQs beantworten wir einige Fragen rund um das digitale Meldewesen und dem Feratel-Webclient.

Digitales Meldewesen
Was ist das digitale Gästemeldewesen und warum ist es wichtig?
Das digitale Meldewesen ersetzt die bisher analoge Meldung von Gästen und ermöglicht die automatische Ausstellung von Gästekarten. Es vereinfacht Prozesse für Beherbergungsbetriebe und stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Was ist der Vorteil der digitalen Meldung gegenüber der Analogen?
Die digitale Gästemeldung spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und vereinfacht die gesamte Verwaltung – sowohl für Betriebe als auch für Gemeinden. Meldedaten werden automatisch verarbeitet, müssen nicht mehr händisch übertragen werden und stehen in Echtzeit zur Verfügung. Außerdem entfällt die manuelle Übermittlung der Statistik an die Gemeinde, da diese die Daten selbstständig abrufen kann.
Muss ich als Betrieb das digitale Meldewesen nutzen?
Noch ist es in Vorarlberg nicht verpflichtend, aber es gibt konkrete Gespräche über eine Einführung. Wer schon jetzt digital meldet, profitiert von automatisierten Prozessen und weniger Aufwand.
Wo finde ich allgemeine Informationen zur digitalen Gästemeldung?
Alle wichtigen Informationen findest du auf folgenden Seiten:
Wie finde ich heraus, ob meine Gemeinde digitales Meldewesen anbietet?
Auf der folgenden findest du eine Liste aller teilnehmenden Gemeinden (auf der Seite nach unten scrollen):
Wer hat Anspruch auf eine Gästekarte?
Die Nutzung von Bus & Bahn durch Gäste wird über die Gästetaxe finanziert. Daher erhalten nur Personen eine Gästekarte, die auch zur Zahlung der Gästetaxe verpflichtet sind – mit Ausnahme von Kindern. Für sie wurde im Finanzierungsmodell vorgesehen, dass sie trotzdem ein Ticket erhalten. Personen, die als „frei“ von der Gästetaxe erfasst werden – etwa Arbeiter:innen oder andere Sonderfälle – erhalten hingegen keine Gästekarte und damit auch kein Ticket.
Fällt die Gästetaxe auch an, wenn keine Gästekarte an den Gast ausgegeben wird?
Ja. In Vorarlberg liegt die Regelung der Gästetaxe sowie etwaiger Ausnahmen davon in der Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde.
Dürfen die bisherigen Meldezettel nicht mehr verwendet werden?
Doch, die bisherigen Meldezettel sind weiterhin gültig. Allerdings kannst mit dieser analogen Art des Gästemeldewesens deinen Übernachtungsgästen keine Gästekarte ausspielen und ihnen somit nicht die landesweite ÖPNV-Mobilität zur Verfügung stellen.
Feratel-Webclient
Was ist der Feratel-Webclient?
Der Feratel-Webclient ist ein Online-System, das Beherbergungsbetriebe bei der Abwicklung touristischer und meldetechnischer Aufgaben unterstütz und mit der Gemeinde verbunden ist. Das Online-Tool dient ebenfalls zur einfachen Verwaltung von Gästedaten, Buchungen und Gästemeldungen.
Ist die Nutzung des Feratel-Webclients kostenpflichtig?
Nein, der Webclient ist für Beherbergungsbetriebe kostenlos.
Woher bekomme ich meine Zugangsdaten für den Feratel-Webclient?
Die Gemeinde stellt sie dir zur Verfügung, nachdem du deinen Betrieb für die digitale Meldung angemeldet hast.
Was tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Nutze die Funktion „Passwort vergessen?“ auf der Login-Seite. Voraussetzung ist, dass du deine E-Mail beim ersten Login bestätigt hast.
Was ist der Unterschied zwischen Voranmeldung und Meldeschein?
Die Voranmeldung ist eine interne Vorbereitung ohne Übermittlung an die Gemeinde. Der Meldeschein ist die offizielle Meldung – ab dann sind die Daten verbindlich und nicht mehr änderbar
Muss ich immer eine Voranmeldung machen?
Nein. Du kannst auch direkt einen Meldeschein erstellen. Die Voranmeldung hilft aber bei der Vorbereitung und spart Zeit.
Kann ich eine Voranmeldung nachträglich ändern oder löschen?
Ja. Bei der Voranmeldung wurden noch keine Daten an die Gemeinde übermittelt. Die Voranmeldung kann jederzeit vom Betrieb überarbeitet oder gelöscht werden.
Wann wird die Meldung offiziell an die Gemeinde übermittelt?
Sobald ich eine Voranmeldung in einen Meldeschein umwandle, werden die Gästedaten automatisch an die Gemeinde übermittelt. Erfolgt die Meldung direkt über einen Meldeschein, erhält die Gemeinde die Daten unmittelbar
Was passiert, wenn ich das tatsächliche Abreisedatum nicht eintrage?
Der Gast bleibt im System als „anwesend“ gemeldet und es wird weiterhin Gästetaxe berechnet. Die Abmeldung kann aber nachträglich erfolgen.
Kann das An-/Abreisedatum von mitreisenden Gästen geändert werden?
In Österreich ist dies nicht erlaubt. Die An- und Abreisedaten aller Gäste einer Meldung müssen gleich sein. Sollte ein Gast z.B. schon vorher abreisen bzw. länger als die anderen bleiben, ist folgende Vorgehensweise die einfachste: Du löschst den Gast mit den abweichenden Reisedaten aus der Meldung und erstellst eine neue Meldung mit den Reisedaten des Gastes. Falls das aus diversen Gründen nicht möglich ist, hilft nur noch ein Storno der gesamten Meldung mit anschließender Neueingabe.
Was ist eine Reisegruppe im System?
Die Gemeinde legt fest, ab welcher Personenzahl eine Gruppe als Reisegruppe gilt – in den meisten Fällen ab sieben Personen.
Wichtig: Nur wenn eine vollständige Namensliste vorliegt, erhalten alle Gäste eine Gästekarte.
Was bedeutet „pflichtig“ bzw. „frei“ bei der Personengruppe?
Die Begriffe „pflichtig“ und „frei“ bei der Personengruppe beziehen sich auf die Gästetaxenpflicht:
- „Pflichtig“ bedeutet, dass diese Personen gästetaxenpflichtig sind – sie müssen also die örtliche Abgabe zahlen.
- „Frei“ bedeutet, dass diese Personen von der Gästetaxe befreit sind (z.B Kinder, Arbeiter:innen).
Wer außer Kindern und Arbeitern ist noch „frei” (nicht-gästetaxepflichtig)?
Das ist im Landestourismusgesetz geregelt. Die jeweilige Gemeinde kann aber auch zusätzliche Gästetaxe-Befreiungen verordnen.
Wie richte ich automatische E-Mail-Erinnerungen ein?
Über die Schaltfläche „Konfiguration" oben rechts auf der Startseite kann unter „Meldewesen Einstellungen“ im Bereich „E-Mail-Dienste“ ausgewählt werden, welche Erinnerungs-E-Mails aktiviert werden sollen – einfach durch Setzen des entsprechenden Hakens.
Was bringt mir eine Abreise-Erinnerung per E-Mail?
Die Abreise-Erinnerung per E-Mail hilft dabei, keine vergessenen Meldungen zu riskieren. Sie erinnert dich rechtzeitig daran, Gäste ordnungsgemäß abzumelden, damit die Daten korrekt übermittelt und der Gast in der Gemeinde abgemeldet wird.
Pre-Check-In
Was ist der Pre-Check-In?
Der Gast gibt seine Daten selbst vorab über einen Link ein. Der Betrieb muss den PreCheck-In dann in eine Voranmeldung oder einen Meldeschein umwandeln.
Kann der Gast den Pre-Check-In fehlerhaft ausfüllen?
Der Pre-Check-In-Link kann von Gästen fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllt werden. Deshalb müssen die eingegebenen Daten vom Gastgeber:innen überprüft und in eine Voranmeldung bzw. Meldung umgewandelt werden. Erst nach dieser Kontrolle werden die Daten endgültig an die Gemeinde übermittelt.
Was ist der Unterschied zum Self-Check-In?
Der Self-Check-In erfolgt vor Ort (z. B. über einen QR-Code). Der Gast kann dabei auch digital unterschreiben – das ist beim Pre-Check-In nicht möglich.
Muss der Gast beim Pre-Check-In etwas unterschreiben?
Nein. Die Unterschrift ist nur beim Self-Check-in am Anreisetag vor Ort möglich.
Support
An wen wende ich mich bei Fragen zur Abrechnung?
An die Ansprechperson in deiner Gemeinde.
An wen wende ich mich bei Fragen zur Statistik?
An die Ansprechperson in deiner Gemeinde.
Ich habe einen Fehler bei der Gästemeldung gemacht oder muss Gästedaten abändern/ergänzen. An wen kann ich mich wenden?
An die Ansprechperson in deiner Gemeinde.
Kann ein Unterkunftsbetrieb auf der Website von Bodensee-Vorarlberg Tourismus gelistet werden, auch wenn die Gästemeldungen nicht digital umgesetzt werden und somit auch keine Gästekarte ausgestellt werden kann?
Ja, die Listung auf der Website hat nichts mit den Themen digitale Gästemeldung und Gästekarte zu tun.
Wenn du mit deinem Betrieb auf der Website von Bodensee-Vorarlberg Tourismus gelistet werden möchtest, melde dich bitte bei uns:


