Das Wichtigste im Überblick
Grundsätzlich geht es in dem neuen Gesetz um Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Betroffen sind Betreiber:innen von Web-Shops oder von Online-Portalen oder Websites, die digitale Mitgliedschaften und Abonnements anbieten oder über die Dienstleistungen gebucht werden können.
Elektronische Dienstleistungen und digitale Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden, müssen für Menschen mit Behinderung barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.